WICHTIGER HINWEIS
Der SPD-Ortsverein weist darauf hin, dass alle auf der Seite 'Standpunkte' veröffentlichten Beiträge Meinungsäußerungen der genannten Personen sind.
Um zu den Standpunkten zu kommen, klicken Sie bitte auf das Thema links.
Lieber Freund,
Du sagtest gestern etwas sehr ungehalten, alle stritten über das „ob“ eines Einwanderungsgesetzes, aber keiner sage, was da drin stehen sollte. Der Innenminister betone, dass doch alles geregelt sei,
da brauche man ein solches Gesetz nicht, andere meinten, man solle doch wenigstens alle migrationsrelevanten Regelungen in einem Spezialgesetz zusammenfassen, und bei wieder anderen ahne man
zumindest, dass sie mehr wollten – die Industrie z.B. mehr Einwanderung, Konservative weniger Einwanderung,
wieder andere redeten von gesteuerter Einwanderung oder gar Ober- grenzen. All dies höre man, aber eben ohne Konkretisierung.
Ich teilte deine Kritik an dem nicht auf Inhalte gerichteten Streit. Darum habe ich mal meine Gedanken dazu aufgeschrieben:
Deutschland ist ein Ziel von Migranten.
Die Gründe sind vielfältig. Not und Verfolgung, Attraktivität unseres Landes, sein Wohlstand, seine Offenheit und Liberalität.
Lange ist darüber gestritten worden, ob Deutschland ein Einwanderungs- land sei. Dabei, etwa in den 90iger Jahren, wurde aneinander vorbei geredet; denn die
Einen konstatierten, dass es erhebliche Einwanderung gebe, und die Anderen, dass Deutschland (gleichwohl) kein Einwan- derungsland sein solle, die unleugbare Einwanderung also lediglich hingenommen
werden müsse wegen des Asyl- und Flüchtlingsrechts.
Wenig bekannt: es gibt ein sehr differenziertes Aufenthalts-Gesetz (AufenthG) für Ausländer, das z.B. die „blue card“ für Arbeitserlaubnis auch von Nicht-EU-Bürgern enthält.
Meine Sympathie lag immer auf der 2. Position. Immigration aus Nicht-EU-Ländern ist mir kein Herzenswunsch. Ich toleriere sie, soweit sie nicht auf menschenwürdige Weise verhindert werden kann. Es wäre mir lieber, Asyl wäre ein
Gnadenrecht des Staates, gegen dessen Entscheidung es keine Rechtsmittel gibt, als ein individueller Rechtsanspruch. Aber das erforderte eine
Änderung des Grundgesetzes.
Nun scheint es drei Komplexe zu geben, die in einem Einwanderungsgesetz geregelt
werden könnten:
- mehr Rechte für Migranten
- weniger Rechte für Migranten
- zusätzliche Anwerbung weiterer Migranten.
Schaut man in den sicher am weitesten gehenden Antrag der GRÜNEN vom 4. Februar 2015 im Deutschen Bundestag, so er enthält Vorschläge zu a) und c), nichts zu b).
Zu a), also mehr Rechten für Migranten gibt es die folgenden Forderungen
- Keine, insbesondere keine grenzüberschreitende Mobilitätseinschränkung für Migranten.
Gemeint ist, dass die Migranten wie die Bürger des Landes frei reisen dürfen, dabei nicht das Recht auf Rückkehr nach Deutschland verlieren und ihre Ansprüche an das deutsche Sozialsystem dabei nicht
verlieren.
- Sofortige Staatsbürgerschaft für in Deutschland geboren Kinder (die GRÜNEN wollen einschränkend, dass wenigstens ein Elternteil sich rechtmäßig in Deutschland aufhält). Darüber hinaus soll
mehrfache Staatsangehörigkeit generell zugelassen werden.
- Recht auf Familiennachzug
- Wer unter Asyl- oder Flüchtlingsrecht eingewandert ist, soll seinen aufenthaltsrechtlichen Status wechseln dürfen; das soll auch für Auszubildende und Studenten gelten. So sollen diese
unbehinderten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
- Förderung der Migranten durch Sprach- und Integrationskurse, Qualifizierung und Weiterbildung
- Schutz vor Diskriminierung
- Teilhabe an der politischen Willensbildung (wahrscheinlich denkt ein Teil der GRÜNEN an rasche Gewährung des Wahlrechts zumindest auf kommunaler Ebene; da dies leicht zu formulieren gewesen wäre,
ist zu vermuten, dass man sich da nicht einig war)
Kommentar zu a): Freizügigkeit klingt immer gut, aber ist sie, was wir wirklich für die Flüchtlinge wollen.
Stehen nicht die meisten Deutschen klar hinter der Forderung, die vorzugsweise nach Deutschland, Österreich und Schweden strömenden Menschen sollten nach Quoten auf alle EU-Staaten verteilt werden?
Ist das aber im kontrollfreien Schengen-Raum überhaupt praktikabel? Doch nur, wenn es mit der finanziellen Unterstützung verkoppelt wird, d.h. ein nach Polen „verteilter“ Flüchtling hat
ausschließlich in Polen ein Recht auf Sozialleistungen.
Das aber steht in Widerspruch zu Forderungen (auch Gerichtsentscheid aus den letzten Wochen!), allen Migranten aus EU-Ländern stehe schon nach einem halben
Jahr Hartz IV zu, allen anderen das Existenzminimum, das kaum weniger bedeutet.
Die GRÜN geforderte Freizügigkeit würde nicht nur schon jetzt hohe Zahl von EUausländischen Hartz IV-Empfängern (um 420.000, vor allem aus Bulgarien und Rumänien) weiter erhöhen, sondern auch die
Attraktivität Deutschlands für die Armen der Welt noch einmal steigern.
Wenn es Deutschland nicht gelingt, die Flüchtlinge fair auf alle Mitgliedstaaten zu verteilen (und es sieht nicht danach aus), dann kann Deutschland so
großzügig nicht sein. Nur wer von eigenem Einkommen oder Vermögen lebt, kann sich auch als Migrant frei bewegen, Sozial- leistungen müssen
weiterhin an Residenzpflicht gekoppelt bleiben.
Auch Familiennachzug ist sympathisch und dicht bei den Menschenrechten. Man wird das nicht
verweigern können, sollte es aber auf den engsten Familienkreis beziehen, also Frau(en) und Kinder. Eltern, Tanten und Onkeln muss der Nachzug verwehrt werden, sonst wird Deutschland ein Vielfaches
an Flüchtlingen aufnehmen müssen, als jetzt schon unvermeid- bar; gerade durch einen großzügigeren Familiennachzug würden die Sozialkosten explodieren.
Ein Wechsel des ausländerrechtlichen Status sollte möglich sein, allerdings auf Antrag nach
festzulegenden Kriterien, nicht als Recht des Migranten; er ist bestehende Praxis nach § 19a AufenthG („blue card“) bei Ausbildungs-Absolventen, die anschließend in Deutschland einen Arbeitsplatz
bekommen. Asyl-Bewerber und andere Flüchtlinge sollten arbeiten dürfen, wenn sie einen Arbeitgeber finden; dabei muss der Mindestlohn gelten.
Asyl ist wie auch das Aufenthaltsrecht nach der Flüchtlingskonvention ein im Prinzip vorübergehendes Aufenthaltsrecht; wenn die im Heimatland liegenden Asylgründe
wegfallen, z.B. durch Beendigung eines Bürgerkriegs oder Regimewechsel, dann gibt es eine Rückkehrpflicht, die vom deutschen Staat nach Opportunität erlassen werden kann. Gründe können gute
Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sein, oder Kinder, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch einen deutschen Elternteil erhalten haben.
Beschulung der Kinder, Integrationskurse und berufliche Förderung sollten auf jeden Fall gewährleistet
werden; die Kosten werden ohne Steuerer-höhungen nicht zu leisten sein, wenn man nicht anderswo zulasten der Bürger kürzen will. Möglicherweise
muss man auch die Verschuldungsgrenze des Bundes von 0,35% des BIP
(etwa 10 Mrd. €) ausschöpfen.
Kommunales oder gar höheres Wahlrecht für
Nicht-EU-Migranten möchte ich nicht befürworten,solange sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Die Staatsbürgerschaft ist schon seit Jahren nicht mehr
eine Frage des „Blutes“; aber dass ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt auf deutschem Territorium (das ist die französische Regelung) gleich Deutscher ist mit der Folge, dass dann
den Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit praktisch nicht verweigert werden kann, das geht mir zu weit.
Zu b), also weniger Rechte, wünscht sich die CSU und
AFD sicher gesetzliche Obergrenzen. Unfug sagen die Praktiker (und ich), solange man nicht eine menschenwürdige Lösung für die Migranten hat, die
nach Ausschöpfung der Obergrenze an unseren Grenzen stehen. Schweden hat begonnen, seine Grenzen praktisch zu schließen, Dänemark will nicht Stauraum für Flüchtlinge werden, also werden auch die
Dänen ihre Grenze nach Deutschland schließen müssen. Deutschland hat vor allem eine Grenze zu Österreich; wenn wir diese Grenze jenseits der Obergrenze ebenfalls schließen, bleiben alle Flüchtlinge
in Österreich hängen. Dann wird Österreich ….
Letztlich werden dann die ärmsten Länder, insbesondere Griechenland und die Balkanländer alle Flüchtlinge beherbergen müssen, die die Türkei oder das Mittelmeer nicht aufhält.
Würden wir die Bilder von Flüchtlingslagern in Südost-Europa aushalten? Ich glaube: nein! Und trotzdem kann es genauso kommen.
Schließlich könnte ein Gesetz die Regelungen des Asylrechtes sowie die aus der Genfer Flüchtlingskonvention einschränken, z.B.
- bei Sozialleistungen, sicher unter Wahrung eines
Existenzminimums, aber
weniger Geld- als Sachleistung. Da sitzen wir in einer Falle, da die Hartz IV-Sätze als Existenzminimum konzipiert sind. Das Gefälle zwischen dem Lebensstandard eines Hartz IV-Empfängers und dem des
Flüchtlings in seinem Heimatland übt so einen Sog auf Migrationswillige aus, insbe- sondere wenn eine großzügige Familienzusammenführung ganze Clans nach Deutschland bringt.
- bei Ausweisungen und Abschiebungen als Folge
unberechtigten Aufenthalts und kriminellen Handlungen. Hierzu gibt es allerdings bereits gut durchdachte Vorschriften, die aus politischen Gründen oft nicht genutzt werden. Viele Politiker fürchten
Auseinandersetzungen mit Kirchen und anderen Organisationen, Meldungen über nächtliche Abholungen und ähnliches. Sehr enge Grenzen der tatsächlichen Abschiebung gibt es, wenn das Herkunftsland nicht
bekannt ist oder die Rücknahme verweigert, wenn dem Abzuschiebenden Folter oder Todesstrafe droht. Es ist auch zu bedenken, dass die Rückführung von Kriminellen diese nicht hindert, sich erneut mit
neuen oder gar keinen Papieren auf den Schleichweg nach Europa zu machen – ganz abgesehen davon, dass die Rückführung von Kriminellen natürlich auch ein Export von Kriminalität
ist.
- Verzögerung oder Verhinderung des Familiennachzugs (vgl. oben unter a)
Zu c) „Arbeitsmigration“
Der vielfach beklagte Mangel an qualifizierten und hochqualifizierten Fachkräften soll nach Meinung der Wirtschaft, der GRÜNEN und anderer durch ein
System kriteriengesteuerter Immigration behoben werden, etwa nach dem Vorbild Kanadas.
Hier ist zu fragen, ob wir wirklich mehr Immigration wollen und brauchen, als ohne unser Zutun bereits stattfindet.
Mir hat das nie eingeleuchtet. Zum einen hat man bei weitem nicht ausgeschöpft, was durch Schulung und Qualifizierung bereits in Deutschland lebender Menschen, auch Immigranten, bewirkt werden
kann.
Zum zweiten ist die Arbeitslosigkeit in der EU auch an Ingenieuren und anderen Fachkräften hoch; wenn da bisher zu wenige Spanier, Griechen etc gekommen sind, sollten die Firmen mehr Geld bieten
sowie Sprach- kurse, Wohnungsvermittlung etc.
Zum dritten muss nicht alle Produktion in Deutschland stattfinden, das ohnehin bereits ein
Exportärgernis auf den Weltmärkten und in der EU ist. Spanien und Portugal wären gute Investitionsstandorte für Erweiterungen oder Auslagerungen; das Kapital sollte zu den arbeitslosen Fachkräften
fließen, bevor man die Menschen zum Kapital holt.
Fazit:
Wenn man sich diese Stoffsammlung anschaut, wird man im Hinblick auf die Frage „Brauchen wir ein Einwanderungsgesetz“ nicht schlauer, weil all diese Fragen in
anderen Gesetzen geregelt sind und dort geändert werden können. Für viele Dinge braucht man kein Gesetz, sondern Geld. Eine Bürgerinformation, die alle migrationsrelevanten Bestimmungen zusam-
menfasst, wäre sicher nützlicher als ein notwendigerweise abstrakt, weil in juristischer Terminologie formuliertes Gesetz, insbesondere wenn es in allen Sprachen verfügbar wäre, die von größeren
Migrantengruppen verstanden werden. Natürlich sollte darin über die Gesetze und Verordnungen hinaus auch der Wertekanon
des Grundgesetzes erläutert werden.
Ein Gesetz hätte lediglich den Vorteil (aus anderer Sicht den Nachteil), dass es die Politik zwingen würde, die Einwanderungs- und Integrationsfrage in
systematischer Zusammenschau zu diskutieren; diejenigen, das das genau nicht wollen, fürchten, dass eine solche Diskussion zu einer wohlwollenden Überforderung unserer Gesellschaft führen
würde.
Warum? Weil sich niemand traut, das Grundproblem der Solidarität ehrlich
auszusprechen. Dies Problem sehe ich wie folgt:
Theoretisch und wenn wir uns verbal äußern, sagen wir, alle Menschen seien doch gleich und verdienten Solidarität und Unterstützung. Nach einem solchen Bekenntnis
fühlen wir uns wohl.
Im praktischen Verhalten und tief im Bewusstsein gibt es aber in allen Gesellschaften ein klares Gefälle von Solidarität mit dem Abstand: große Solidarität in der engsten Familie, schon deutlich
weniger bei Freunden und Nachbarn, noch weniger Solidarität im nationalen Rahmen durch Sozialtransfers via Steuern und Abgaben, gerade noch etwas Solidarität mit Randstaaten der EU, aber doch kaum
mit den fast 7 Milliarden
außerhalb des europäischen Raums – es sei denn, das Fernsehen zeigt
Elendsbilder von Naturkatastrophen oder (Bürger)Kriegsopfern.
Jeder prüfe sich selbst, wie viel von seinem Einkommen er aus Solidarität mit den Armen und Elenden der Welt tatsächlich gibt und geben
will!
Eine Debatte über ein Einwanderungsgesetz gäbe jenen eine Bühne, sich mit moralischer Haltung und unrealistischen Forderungen zu profilieren, während die Verantwortlichen in der Regierung (egal welcher Partei, Bodo Ramelow oder Winfried Kretschmann haben das gerade lernen müssen) die undankbare, weil herzlos wirkende Aufgabe wahrzunehmen haben, eine Überforderung der Bürger zu verhindern, die nicht den Migranten sondern der AFD, NPD, PEGIDA u.s.w. helfen würde.
Ich meine also zusammenfassend, dass wir kein Einwanderungsgesetz brauchen, wohl aber stetige Anpassungen vieler Regelungen an die sich rasch verändernde
Lage.
Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.
Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.